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   BVerwG, 04.01.1993 - 9 B 162.92   

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BVerwG, 04.01.1993 - 9 B 162.92 (https://dejure.org/1993,10705)
BVerwG, Entscheidung vom 04.01.1993 - 9 B 162.92 (https://dejure.org/1993,10705)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Januar 1993 - 9 B 162.92 (https://dejure.org/1993,10705)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht - Bestimmung einer deutschen Volkszugehörigkeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 47.85

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

    Auszug aus BVerwG, 04.01.1993 - 9 B 162.92
    Nach der materiellrechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts, von der bei Prüfung eine Aufklärungsrüge stets auszugehen ist (Urteil vom 25. Juni 1986 - BVerwG 6 C 98.83 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 177; Beschluß vom 11. Februar 1988 - BVerwG 1 B 136.87 - Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 9), waren diese Umstände somit unerheblich, so daß auf eine Beweiserhebung verzichtet werden konnte, weil es auf diese Tatsachen aus der Sicht des Berufungsgerichts nicht ankam (Urteil vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - BVerwGE 77, 150, 157) [BVerwG 24.03.1987 - 9 C 47/85].
  • BVerwG, 27.07.1983 - 9 C 541.82

    Verstoß gegen Mitwirkungspflicht - Rügeverlust - Berufungsbegründungsschrift -

    Auszug aus BVerwG, 04.01.1993 - 9 B 162.92
    Das ist nicht geschehen, so daß ein Rügeverlust zu Lasten des Klägers eingetreten ist (Urteil vom 27. Juli 1983 - BVerwG 9 C 541.82 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 146 sowie Beschlüsse vom 18. Oktober 1984 - BVerwG 9 B 199.84 -, vom 21. Dezember 1984 - BVerwG 9 B 240.84 -, vom 14. November 1985 - BVerwG 9 B 370.85 - und vom 22. August 1991 - BVerwG 9 B 43.91 -).
  • BVerwG, 11.02.1988 - 1 B 136.87

    Innerstaatliche Fluchtalternative - Abschiebungsandrohung - Neue maßgebliche

    Auszug aus BVerwG, 04.01.1993 - 9 B 162.92
    Nach der materiellrechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts, von der bei Prüfung eine Aufklärungsrüge stets auszugehen ist (Urteil vom 25. Juni 1986 - BVerwG 6 C 98.83 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 177; Beschluß vom 11. Februar 1988 - BVerwG 1 B 136.87 - Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 9), waren diese Umstände somit unerheblich, so daß auf eine Beweiserhebung verzichtet werden konnte, weil es auf diese Tatsachen aus der Sicht des Berufungsgerichts nicht ankam (Urteil vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - BVerwGE 77, 150, 157) [BVerwG 24.03.1987 - 9 C 47/85].
  • BGH, 19.06.1991 - VIII ZR 116/90

    Erneute Vernehmung von Zeugen in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BVerwG, 04.01.1993 - 9 B 162.92
    Die nochmalige Vernehmung der bereits in erster Instanz gehörten Zeugen ... und ... lag im Ermessen des Berufungsgerichts (§ 98 VwGO, § 398 ZPO), das hier nicht verletzt ist, weil das Berufungsgericht der vom Verwaltungsgericht vorgenommenen Würdigung der beiden Zeugenaussagen gefolgt ist, an deren Richtigkeit es nicht gezweifelt hat (vgl. BGH, NJW 84, 2629; NJW 85, 3078; NJW 86, 2885; MDR 91, 670; MDR 91, 1089).
  • BGH, 20.11.1984 - VI ZR 73/83

    Erneute Vernehmung eines Zeugen durch das Berufungsgericht

    Auszug aus BVerwG, 04.01.1993 - 9 B 162.92
    Die nochmalige Vernehmung der bereits in erster Instanz gehörten Zeugen ... und ... lag im Ermessen des Berufungsgerichts (§ 98 VwGO, § 398 ZPO), das hier nicht verletzt ist, weil das Berufungsgericht der vom Verwaltungsgericht vorgenommenen Würdigung der beiden Zeugenaussagen gefolgt ist, an deren Richtigkeit es nicht gezweifelt hat (vgl. BGH, NJW 84, 2629; NJW 85, 3078; NJW 86, 2885; MDR 91, 670; MDR 91, 1089).
  • BVerwG, 25.06.1986 - 6 C 98.83

    Kriegsdienstverweigerungssachen - Anforderungen an Aufklärungspflicht - Zeugen -

    Auszug aus BVerwG, 04.01.1993 - 9 B 162.92
    Nach der materiellrechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts, von der bei Prüfung eine Aufklärungsrüge stets auszugehen ist (Urteil vom 25. Juni 1986 - BVerwG 6 C 98.83 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 177; Beschluß vom 11. Februar 1988 - BVerwG 1 B 136.87 - Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 9), waren diese Umstände somit unerheblich, so daß auf eine Beweiserhebung verzichtet werden konnte, weil es auf diese Tatsachen aus der Sicht des Berufungsgerichts nicht ankam (Urteil vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - BVerwGE 77, 150, 157) [BVerwG 24.03.1987 - 9 C 47/85].
  • BGH, 03.04.1984 - VI ZR 195/82

    Erneute Vernehmung eines Zeugen durch das Berufungsgericht

    Auszug aus BVerwG, 04.01.1993 - 9 B 162.92
    Die nochmalige Vernehmung der bereits in erster Instanz gehörten Zeugen ... und ... lag im Ermessen des Berufungsgerichts (§ 98 VwGO, § 398 ZPO), das hier nicht verletzt ist, weil das Berufungsgericht der vom Verwaltungsgericht vorgenommenen Würdigung der beiden Zeugenaussagen gefolgt ist, an deren Richtigkeit es nicht gezweifelt hat (vgl. BGH, NJW 84, 2629; NJW 85, 3078; NJW 86, 2885; MDR 91, 670; MDR 91, 1089).
  • BGH, 13.05.1986 - VI ZR 142/85

    Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BVerwG, 04.01.1993 - 9 B 162.92
    Die nochmalige Vernehmung der bereits in erster Instanz gehörten Zeugen ... und ... lag im Ermessen des Berufungsgerichts (§ 98 VwGO, § 398 ZPO), das hier nicht verletzt ist, weil das Berufungsgericht der vom Verwaltungsgericht vorgenommenen Würdigung der beiden Zeugenaussagen gefolgt ist, an deren Richtigkeit es nicht gezweifelt hat (vgl. BGH, NJW 84, 2629; NJW 85, 3078; NJW 86, 2885; MDR 91, 670; MDR 91, 1089).
  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 25/89

    "Erneute Vernehmung"; Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BVerwG, 04.01.1993 - 9 B 162.92
    Die nochmalige Vernehmung der bereits in erster Instanz gehörten Zeugen ... und ... lag im Ermessen des Berufungsgerichts (§ 98 VwGO, § 398 ZPO), das hier nicht verletzt ist, weil das Berufungsgericht der vom Verwaltungsgericht vorgenommenen Würdigung der beiden Zeugenaussagen gefolgt ist, an deren Richtigkeit es nicht gezweifelt hat (vgl. BGH, NJW 84, 2629; NJW 85, 3078; NJW 86, 2885; MDR 91, 670; MDR 91, 1089).
  • BVerwG, 22.08.1991 - 9 B 43.91

    Indizwirkung für eine Überlieferung der bei einem volksdeutschen Elternteil

    Auszug aus BVerwG, 04.01.1993 - 9 B 162.92
    Das ist nicht geschehen, so daß ein Rügeverlust zu Lasten des Klägers eingetreten ist (Urteil vom 27. Juli 1983 - BVerwG 9 C 541.82 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 146 sowie Beschlüsse vom 18. Oktober 1984 - BVerwG 9 B 199.84 -, vom 21. Dezember 1984 - BVerwG 9 B 240.84 -, vom 14. November 1985 - BVerwG 9 B 370.85 - und vom 22. August 1991 - BVerwG 9 B 43.91 -).
  • BVerwG, 14.11.1985 - 9 B 370.85

    Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht wegen unterbliebener

  • BVerwG, 18.10.1984 - 9 B 199.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Absehen von einer

  • BVerwG, 21.12.1984 - 9 B 240.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verletzung der Pflicht zur

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